Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sunrise Elektro GmbH

Stand: [01.04.2025]

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Werkleistungen und Lieferungen, die die Sunrise Elektro GmbH mit ihren Kunden abschließt. Dies umfasst insbesondere Leistungen im Bereich des Elektrohandwerks und die Montage von Photovoltaikanlagen.

1.2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Privatkunden als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Angebote und Vertragsschluss

2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

2.2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber oder durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.

2.3. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber oder Auftragnehmer.

2.4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Plänen und sonstigen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer seine Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Die Preise des Auftragnehmers verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

3.2. Bei Photovoltaikanlagen ist eine Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung wird nach Fertigstellung fällig, sofern keine anderen Zahlungsmodalitäten schriftlich vereinbart wurden.

3.3. Sofern keine anderen Zahlungsfristen vereinbart wurden, sind Rechnungen des Auftragnehmers innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3.4. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

3.5. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.

4. Ausführung der Leistungen

4.1. Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und nach den geltenden technischen Vorschriften (insbesondere den VDE-Vorschriften) aus.

4.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

4.3. Soweit für die Montage von Photovoltaikanlagen erforderlich, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die statische Eignung des Daches gegeben ist und dies auf Verlangen des Auftragnehmers nachzuweisen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die statische Eignung des Daches zu prüfen.

4.4. Der Auftragnehmer übernimmt die Anmeldung der Photovoltaikanlage beim zuständigen Netzbetreiber, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde. Die Anmeldung im Handelsregister obliegt dem Auftraggeber.

4.5. Der Auftraggeber hat für einen ungehinderten Zugang zur Baustelle zu sorgen und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, soweit dies nicht ausdrücklich Aufgabe des Auftragnehmers ist.

5. Abnahme

5.1. Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen erfolgt eine Fertigmeldung durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber.

5.2. Die Abnahme der Werkleistung erfolgt durch den Auftraggeber unverzüglich nach Fertigmeldung, spätestens jedoch innerhalb von 15 Werktagen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

5.3. Über die Abnahme wird auf Wunsch des Auftraggebers ein schriftliches Abnahmeprotokoll erstellt.

5.4. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne Angabe wesentlicher Mängel, gilt die Werkleistung 15 Werktage nach schriftlicher Fertigmeldung als abgenommen.

6. Mängelhaftung (Gewährleistung)

6.1. Die Mängelrechte des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.2. Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst das Recht auf Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache nach Wahl des Auftragnehmers.

6.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

6.4. Mängelansprüche verjähren nach gesetzliche Verjährungsfrist für Werkleistungen, in der Regel 2 Jahre ab Abnahme, bei Bauwerken 5 Jahre.

6.5. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Wartung durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

7. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags

7.1. Änderungen oder Ergänzungen des ursprünglichen Auftrags bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

7.2. Mehraufwendungen, die durch vom Auftraggeber gewünschte oder zu verantwortende Änderungen oder Ergänzungen entstehen, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die voraussichtlichen Mehrkosten informieren.

8. Rücktritt vom Vertrag

8.1. Nach schriftlicher Bestätigung des Auftrags durch den Auftragnehmer ist ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber nur bis maximal einen Monat vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn möglich, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor. Der Rücktritt bedarf der schriftlichen Form.

8.2. Im Falle eines unberechtigten Rücktritts des Auftraggebers vom Vertrag ist der Auftragnehmer berechtigt, Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gewinns zuzüglich der bis dahin angefallenen Kosten zu verlangen.

8.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn unvorhersehbare Umstände eintreten, die die Ausführung des Auftrags unmöglich machen oder wirtschaftlich unzumutbar werden.

9. Lieferung von Materialien und Gefahrübergang

9.1. Die Lieferung von Materialien und Geräten erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse.

9.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der gelieferten Materialien und Geräte geht mit der Übergabe an den Auftraggeber oder seinen Beauftragten auf den Auftraggeber über. Bei Lieferung auf die Baustelle geht die Gefahr über, sobald die Materialien und Geräte dort abgeladen sind und in die Obhut des Auftraggebers übergehen.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Die gelieferten Materialien und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.

11. Haftungsbeschränkung

11.1. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.2. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

12. Datenschutz

12.1. Der Auftraggeber willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung und -abwicklung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben. Die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden eingehalten.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Weiherwiese 5, 55234 Eppelsheim, in der Regel der Sitz der GmbH, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

14. Salvatorische Klausel

14.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine solche treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

Sunrise Elektro GmbH

Weiherwiese 5

55234 Eppelsheim